Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Zahner Containerdienst OHG

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die die Firma Zahner Containerdienst OHG für Containerbestellungen und sonstigen Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden über die von der Firma Zahner Containerdienst OHG angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle folgenden Verträge mit demselben Kunden/Vertragspartner, ohne dass die Geltung dieser AGB in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
  • Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden/Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma Zahner Containerdienst OHG ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Firma Zahner Containerdienst OHG in Kenntnis der AGB des Kunden/Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden/Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
  • Die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Zahner Containerdienst OHG und dem Kunden / Vertragspartner unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
  • Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde / Vertragspartner haftet der Firma Zahner Containerdienst OHG gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.

§ 2 Vertragsabschluss

  • Der Kunde/Vertragspartner kann aus dem Containerangebot der Firma Zahner Containerdienst OHG einen Container auswählen und kostenpflichtig bestellen. Der Kunde/Vertragspartner muss eine richtige Lieferanschrift und Rechnungsanschrift angeben. Diese sind vor der verbindlichen Bestellung vom Kunden/Vertragspartner zu prüfen. Durch die Annahme und Bestellung akzeptiert der Kunde/Vertragspartner diese AGB.

§ 3 Lieferung, Leistung

  • Leistungsfristen und Leistungstermine sind stets unverbindlich.
  • Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches der Entsorgung Firma Zahner Containerdienst OHG, berechtigen den Kunden / Vertragspartner, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt die Firma Zahner Containerdienst OHG dem Kunden / Vertragspartner baldmöglichst mit.
  • Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
  • Für die Bereitstellung eines Sperrmüllcontainers fällt eine Anzahlung in Höhe von 300,00 Euro an. Diese ist bei Aufstellung an den Fahrer zu leisten und wird auf dem Lieferschein quittiert.
  • Die Containergestellung erfolgt mietfrei für 7 Wochentage. Für jeden weiteren Werktag entstehen Mietgebühren in Höhe von 2,00 Euro.
  • Sobald der Container abgeholt / entleert werden kann ist die Firma Zahner Containerdienst OHG schnellstmöglich zu unterrichten. Die Abholung / Entleerung erfolgt je nach Auftragslage schnellstmöglich. Für die Entleerung eines weiteren Sperrmüllcontainers fällt erneut eine Anzahlung in Höhe von 300,00 Euro an.

§ 4 Gewährleistung

  • Es gelten die auf die erbrachten Dienstleistungen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Haftung

  • Die Firma Zahner Containerdienst OHG haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig), im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Firma Zahner Containerdienst OHG haftet nicht für Schäden, die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Firma Zahner Containerdienst OHG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Zahner Containerdienst OHG
  • Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet die Firma Zahner Containerdienst OHG ebenfalls nicht.

§ 6 Besondere Bedingungen für die Containerstellung / Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde / Vertragspartner ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung im Sinne des Auftrags verpflichtet, soweit seine Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
  • Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
  • Der Kunde / Vertragspartner hat den Container während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern und vor Verunreinigungen und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen. Der Kunde / Vertragspartner haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Container sowie für den Verlust vom Container. Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde / Vertragspartner Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
  • Der Kunde / Vertragspartner oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vor Ort zu sein, um Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten, die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitschein und Wiegenoten auch ohne Unterzeichnung des Kunden / Vertragspartner als anerkannt.
  • Der Vertragspartner haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert, nur mit den vertraglich vereinbarten Stoffen beladen und das maximale Beladungsgewicht eines Containers in Höhe von 8 Tonnen nicht überschritten wird (der LKW kann diesen sonst nicht mehr anheben), keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt.
  • Bei der Entsorgung von Restmüll / Sperrmüll ist darauf zu achten dass sich im hierfür bereitgestellten Container nur Sperrmüll, also brennbare Materialien, wie z.B. Holz, Kunststoff, Glas, Papier etc. befinden dürfen. Auf keinen Fall dürfen sich Fremdanteile wie z.B. größere Eisenteile, Rigips, flüssige Farben / Lacke, Elektrogeräte, Styropor, Mineralwolle, Asbest, Erdreich oder mineralischer Abfall wie z.B. Bauschutt befinden.
  • Bei der Entsorgung von Bauschutt ist darauf zu achten dass sich im hierfür bereitgestellten Container nur Bauschutt, also mineralische Abfälle, wie z.B. Fliesen, Mörtel, Ziegel, etc. befinden dürfen. Auf keinen Fall dürfen sich Fremdanteile wie z.B. größere Eisenteile, Rigips, flüssige Farben / Lacke, Elektrogeräte, Styropor, Holz, Mineralwolle, Asbest, Erdreich oder brennbarer Restmüll wie z.B. Plastik-, Kunststoff-, und / oder Glasanteile, befinden.
  • Bei der Entsorgung von Mineralwolle, Rigips und Eternit ist ebenfalls darauf zu achten dass sich in den jeweiligen Containern hierfür KEIN anderes, abweichendes Material befindet.
  • Sollten sich Fremdanteile im jeweiligen Container befinden, die wie beschrieben nicht mit entsorgt werden können, fallen Sortierkosten sowie Entsorgungskosten in entsprechender Höhe an, die vom Kunden zu tragen sind.

Stand 13.03.2023